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BVerwG, 13.10.1960 - VIII CB 495.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.06.1959 - OS II 148/57
- BVerwG, 13.10.1960 - VIII CB 495.59
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- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 13.10.1960 - VIII CB 495.59
So steht die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, daß eine lediglich subjektiv begründete Besorgnis, sich in einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit oder für ein gleichwertiges Rechtsgut zu befinden, nur dann als eine besondere Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 BVFG anerkannt werden kann, wenn die Lage in der Person des Betroffenen objektiv bereits eine gewisse Verschärfung erfahren und sich in bezug auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 195 und das Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118) in Einklang. - BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1960 - VIII CB 495.59
So steht die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, daß eine lediglich subjektiv begründete Besorgnis, sich in einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit oder für ein gleichwertiges Rechtsgut zu befinden, nur dann als eine besondere Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 BVFG anerkannt werden kann, wenn die Lage in der Person des Betroffenen objektiv bereits eine gewisse Verschärfung erfahren und sich in bezug auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 195 und das Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118) in Einklang.